Eltern von Kindern mit Behinderungen zögern oft, wenn es darum geht, die Betreuungsdienste Dritter in Anspruch zu nehmen. Ungern geben sie ihr Kind aus den Händen. Doch wer alles auf die eigenen Schultern lädt, leidet schnell unter Überlastung, Eltern sind gestresst und driften durch den Hang zur Selbstaufgabe immer mehr in die gesellschaftliche Isolation ab. Unausgeglichenheit und Unzufriedenheit sind die Folge - und darunter leidet schlussendlich auch das Kind. Zudem ist es falsch, das Kind von Gleichaltrigen zu separieren, denn dadurch wird dessen positive Entwicklung gefährdet. Nicht zuletzt spielen auch finanzielle Belange eine Rolle, wenn Eltern sich dazu entscheiden (müssen), ein zweites Einkommen zum Familienkonto beizusteuern.
Interessierte Eltern können sich bei dem Kultusministerium ihres Bundeslandes sowie vor Ort bei dem Jugendamt und auch direkt bei Kindergärten und anderen Einrichtungen über vorhandene Betreuungsangebote informieren. Das Sozialamt gibt zudem Auskunft zu Möglichkeiten der staatlichen Förderung solcher Maßnahmen, auf die in aller Regel ein Rechtsanspruch aus dem Sozialgesetzbuch besteht. Diese müssen allerdings beantragt werden. Zuvor ist wichtig, einen Nachweis über die vorhandene Behinderung des Kindes zu haben.
Neben Kindergärten und Kinderkrippen mit speziellen, teilweise auch ganztägigen Betreuungsangeboten, gibt es auch noch andere Möglichkeiten. Kleinere Kinder können in Krabbelgruppen oder bei entsprechend qualifizierten Tagesmüttern untergebracht werden. Ältere Sprösslinge profitieren von speziellen Angeboten zur Vorbereitung auf die Einschulung, die das Kind auf den zu erwartenden Schulalltag einstimmen und auch den Umgang mit anderen, auch nicht-behinderten, Kindern in den Fokus rücken.
Letzte Aktualisierung am 02.03.2011.