Einst wurde der Gesundheit von Kindern und Jugendlichen kaum eine Beachtung geschenkt - zumindest noch vor rund einhundert Jahren. Heute gibt es eine Vielzahl an Möglichkeiten, um vom Baby bis zum Teenager eine gesunde körperliche und geistige Entwicklung Unterstützung bieten zu können. Die Vorsorgeuntersuchungen U1 bis hin zu U11 und J2, sollten deshalb von allen Eltern wahrgenommen werden und sind zudem immer häufiger auch Pflicht.
Eine altersgerechte Entwicklung eines Kindes verhilft diesem dazu möglichst gesund die Kindheit erleben zu können. Vielfach zeigt sich bei diesem wichtigen Thema, dass eine Vielzahl an Erkrankungen und gesundheitlichen Einschränkungen bei Kindern durch die in der Regel kostenfreien Vorsorgeuntersuchungen hätten vermieden werden können. Seh- und Hörschäden, zum Beispiel, können schon im Babyalter diagnostiziert werden. Eine Tatsache, die erst durch das Wahrnehmen der Vorsorgeuntersuchungen ermöglicht wird.
Beginnend mit der U1 direkt nach der Geburt, werden die unterschiedlichen körperlichen und geistigen Fähigkeiten eines Kindes vom Kinderarzt untersucht und im gelben Vorsorgeheft gewissenhaft eingetragen. Dieses Heft ermöglicht es bei auftretenden Entwicklungsschwierigkeiten oder Krankheiten Rückschlüsse ziehen zu können, ob im Vorfeld bereits Unstimmigkeiten aufgetreten sind. Allein schon aus diesem Grund sollten Eltern dieses Vorsorgeheft gut aufbewahren und zu jeder der einzelnen Untersuchungen mitbringen.
Die U1 bis U9 Untersuchungen werden von den Krankenkassen bezahlt, jedoch nur, wenn Eltern sich an die angegebenen Zeiten halten, welche bestimmte Zeiträume je Vorsorgeuntersuchung umfassen. Nach der U9, die noch im Vorschulalter durchgeführt wird, gibt es zusätzlich die Möglichkeit Schulkinder und Jugendliche auf ihren Gesundheits- und Entwicklungsstand untersuchen zu lassen, wobei dann die Kosten von den Eltern eigenständig übernommen werden müssen.
Aufgrund der in den vergangenen Jahren auftretenden Missstände sind diese Untersuchungen gerade in den ersten Lebensjahren mittlerweile Pflicht geworden. Eltern, die die Termine versäumen, werden mit einem Schreiben an die Wahrnehmung des fälligen Vorsorgetermins ihres Kindes erinnert. Zum Wohle und Schutz der Kinder eine sinnvolle Erinnerung. Ignorieren Eltern zudem diese Erinnerung, kann es durchaus dazu kommen, dass dann das Jugendamt eingeschaltet wird.
Die Untersuchungen selbst tun keinem Kind weh, denn neben dem Messen der Größe und des Gewichtes werden lediglich die Sehkraft oder das Gehör getestet. Desweiteren richtet sich das Augenmerk des Arztes auf die motorischen und sprachlichen Fähigkeiten und ob alle Organe eine gesunde und somit störungsfreie Entwicklung durchlaufen. Bei den einzelnen U-Terminen haben Eltern zudem die Möglichkeit Fragen zur richtigen Ernährung oder weiteren Entwicklungsförderung ihres Kindes zu stellen und sich bezüglich des Themas Impfen informieren zu lassen.
Ein ganz besonderer Vorteil dieser Vorsorge sei hier zum Abschluss noch genannt: Es ist ein sehr beruhigendes Gefühl, wenn man nach der kindlichen Vorsorgeuntersuchung mit dem Wissen nach Hause gehen kann, dass das Kind gesund ist oder noch rechtzeitig eine Behandlung eingeleitet werden konnte.
Letzte Aktualisierung am 29.03.2011.