Eine Jugendsprechstunde wird von vielen Kinder- und Allgemeinärzten für Patienten angeboten sein, die sich eher der Jugend als der Kindheit zugehörig fühlen oder nicht so gerne zwischen Säuglingen und Kleinkindern im Wartezimmer sitzen möchten. Auch Jugendliche, die lieber ohne elterlichen Anhang einen Arzt aufsuchen möchten, können alleine, oder mit einem Freund oder einer Freundin zusammen die Sprechstunde besuchen. Natürlich besteht ärztliche Schweigepflicht auch gegenüber den Eltern der Patienten, wenn dieses nicht ausdrücklich anders gewünscht wird.
Im Rahmen der Jugendsprechstunde wird in der Regel zunächst ein ausführliches Anamnesegespräch durchgeführt, damit sich der behandelnde Arzt ein Bild von der Situation des Patienten und dessen Wachstumsverlauf machen kann. Hier ist auch viel Raum für Fragen oder Probleme, die der Jugendliche mit dem Arzt besprechen möchte.
In vielen Fällen wird auch schon bereits bei Terminvergabe ein Fragebogen ausgehändigt, anhand dessen sich der Patient schon im Vorfeld überlegen kann, was er mit dem Arzt besprechen möchte. Zudem kann im Rahmen der Jugendsprechstunde auch die so genannte Jugendvorsorgeuntersuchung (J1) stattfinden, die vor allem für Jugendliche zwischen dem 12. und 14. Lebensjahr vorgesehen ist. Diese dient, analog zu den Vorsorgeuntersuchungen im Kindesalter (U-Untersuchungen), als Check-up, um eventuelle Fehlentwicklungen oder Erkrankungen frühzeitig erkennen und behandeln zu können. Dabei werden vor allem folgende Punkte untersucht:
Jugendliche die eine J1 Vorsorgeuntersuchung vornehmen lassen möchten, sollten am Tag der Untersuchung vor allem Impfpass, Versicherungskarte der Krankenkasse sowie eventuelle Vorbefunde von anderen Ärzten oder Krankenhäusern mitbringen. Die Kosten für die J1-vorsorgeuntersuchung werden von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen. Zudem empfehlen viele Kinder- und Jugendärzte zusätzlich zu den üblichen kostenlosen Vorsorgeuntersuchungen mit etwa 16 Jahren die J2, die sich vor allem an folgenden Schwerpunkten orientiert:
Auch diese Vorsorgeuntersuchung kann im Rahmen der Jugendsprechstunde stattfinden, wird noch anders als die J1 nicht von den gesetzlichen Krankenkassen erstattet. Die Rechnungen können jedoch häufig bei der jeweiligen Krankenkasse eingereicht und von ihr im Rahmen von Bonusprogrammen und Leistungen der primären Prävention freiwillig erstattet werden.