So gut, so schön! Leider haben jedoch zahlreiche Studien und Untersuchungen gezeigt, dass es für die meisten Eltern sehr schwierig ist, einen Lausbefall überhaupt zu erkennen. In vielen Fällen werden die kleinen Biester nämlich zunächst gar nicht bemerkt und bei einem flüchtigen Blick auf den Kopf nicht als Laus oder Läuseei erkannt, sondern lediglich für lästige Schuppen gehalten.
Hier ist es daher empfehlenswert, dass sich Eltern, die sich ihrer „Entdeckung" oder Diagnose über einen eventuellen Kopflausbefall nicht wirklich sicher sind, an die Leitung der Kindereinrichtung oder Schule um Hilfe und Unterstützung wenden sollten. Fest steht nämlich eindeutig, dass Erzieherinnen hier meist schon ein geübtes Auge haben und einen Kopflausbefall sehr schnell erkennen können. Daher ist Scham in diesem Fall absolut fehl am Platze, denn unentdeckte Lausträger sind ein unmittelbarer Infektionsherd für andere Kinder und nicht selten schuld an endlosen Läuseplagen in den jeweiligen Kindereinrichtungen.
Zum Schutz der anderen Kinder sieht das Infektionsschutzgesetz daher vor, dass betroffene Kids die Einrichtung bis auf Weiteres nicht besuchen dürfen. Das trifft natürlich auch auf Eltern und Erzieher zu. Nachdem die Einrichtung umgehend informiert worden ist, muss diese sofort das Gesundheitsamt über das Vorkommen der Kopfläuse in Kenntnis setzen. Eine Ausnahme vom Besuchsverbot der Einrichtung kann nur erteilt werden, wenn Maßnahmen gegen den Kopflausbefall ergriffen worden sind und dabei anerkannte und wirksame Lausmittel eingesetzt wurden.
Letzte Aktualisierung am 09.04.2012.