Die Laus ist ein sehr kleines Insekt, das gerade mal 2 bis maximal 3,5 mm lang wird, ziemlich flach ist und sechs Beine hat. Das Tier ist grau bis durchsichtig, kann sich mit den Endgliedern seine Beine hervorragend in den Haaren festklammern und ernährt sich ausschließlich von Blut. Zu diesem Zweck sticht die Kopflaus mit ihrem spitzen Mundwerkzeug gleich einer Injektionsnadel in die Kopfhaut und saugt das Blut ein. Gleichzeitig gibt sie dabei ein Betäubungsmittel ab, welches wirksam verhindert, dass man den Einstich spürt. Dennoch sei allen Eltern oder Betroffenen versichert - ein Befall mit Kopfläusen ist kein unlösbares Problem und keine schwere Krankheit, sondern lediglich juckend und lästig. Der Kampf gegen diese Insekten ist unkompliziert und erfolgreich, auch wenn so manche legendäre und mystische Überlieferung aus längst vergangenen Tagen Zweifel daran aufkommen lässt.
Köpfläuse sind nach wie vor sehr weit verbreitet und ganz gleich, ob es sich um Europäer, Afrikaner oder Asiaten handelt, die Laus mag uns alle! Obwohl sich seit Jahrhunderten das Vorurteil hartnäckig hält, Läuse würden sich im Dreck wohlfühlen und daher nur unsaubere Köpfe befallen, sieht die Wirklichkeit nachweislich ganz anders aus. Nicht harmlose Kopf-, sondern Filzläuse sind ein Zeichen von mangelnder Hygiene, das sollte keinesfalls verwechselt werden. Leider ist ein Lausbefall jedoch ziemlich „ansteckend", sodass die Familie oder Freunde ebenfalls infiziert oder befallen werden können. Diese Tatsache hat leider auch oft zur Folge, dass Betroffene aus Gründen des Selbstschutzes ausgegrenzt werden, was für alle Beteiligten emotional sehr belastend und frustrierend sein kann.
Wichtig ist es daher in diesem Zusammenhang, sich genau über Kopfläuse, ihren recht kurzen Lebenszyklus, die Übertragungswege und ihre Vermehrung zu informieren. Hier gibt es bei einem Befall natürlich festgelegte Regeln und Gesetzmäßigkeiten, die vor der Wiederzulassung eines Kindes in öffentliche Einrichtungen wie Kindergärten oder Schulen unbedingt zu berücksichtigen bzw. zu beachten sind. Diese gesetzlichen Grundlagen sind im Infektionsschutzgesetz verankert, das vom Robert-Koch-Institut (Kopflausbefall) herausgegeben wurde und in jedem Fall bindend ist.
Letzte Aktualisierung am 09.04.2012.