Manche Hersteller von Anti-Laus-Mitteln behaupten außerdem, dass die Gefahr, sich mit Kopfläusen zu infizieren territorial besonders hoch sei und zum Ende der Schulferien sogar noch drastisch ansteigen würde. Diese firmenabhängige Marktstrategie ist nichts weiter als eine spekulative Aussage, um Eltern zu verunsichern und die Verkaufszahlen zu steigern. Trotzdem lässt sich bei tatsächlichem Kopflausbefall der Einsatz von Chemikalien auf dem Kopf kaum verhindern. Einzig wirklich wirksame Alternative ist das radikale Kahlscheren des Kopfes. In diesem Fall entzieht man der Laus definitiv ihren Lebensraum, keine Frage. Aber welches Kind möchte schon freiwillig mit Glatze herumlaufen, auch wenn es nur für begrenzte Zeit ist?
Fakt ist allerdings, dass hierzulande 85% aller Kinder mindestens einmal Kopfläuse hatten, somit ist quasi fast jeder mal dran. Auch die Verkaufszahlen gängiger Kopflaus-Präparate zeigen deutlich, dass seit einigen Jahren ein deutlicher Anstieg zu verzeichnen ist. Nun werden vielfach Befragungen und wissenschaftliche Studien durchgeführt, um diesem Phänomen auf die Spur zu kommen. Zu diesem Zweck werden in Kindereinrichtungen und Schulen Merkblätter ausgegeben, auf denen neben Cholera und Pest auch Kopfläuse und deren Meldepflicht erwähnt werden.
Dennoch, eine ernsthafte Erkrankung ist ein Kopflausbefall natürlich nicht, allerdings sind die kleinen, lästigen Krabbler nach Informationen von Jan Krüger, dem Vorsitzenden der „Deutschen Pediculosis Gesellschaft e.V.", ein echt hausgemachtes Problem, das auch ohne die Einfuhrgeschichte aus fernen Urlaubsregionen keineswegs vom Tisch ist. Seiner Meinung nach findet die Verbreitung in Gemeinschaftseinrichtungen statt, die nur ihrerseits Aufklärung betreiben und Gegenmaßnahmen ergreifen müssen. Zu diesem Zweck hat dieser Verein im Internet unter www.pediculosis.de eine Vielzahl nützlicher Informationen und Studienergebnisse zusammengetragen, die jedem User zugänglich und bei auftretenden Problemen äußerst hilfreich sind.
Letzte Aktualisierung am 09.04.2012.